Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele Social Media
Teilnahmebedingungen Gewinnspiele Social Media
1. Die Eschweger Klosterbrauerei GmbH, Thüringer Str. 19, 37269 Eschwege ist Veranstalter und Auslobender des Gewinnspiels. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel werden die folgenden Bedingungen ausdrücklich anerkannt. Die Eschweger Klosterbrauerei GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel in Teilen oder insgesamt zu modifizieren, zu unterbrechen bzw. zu beenden.
2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung. Teilnahmeberechtigt sind einmalig alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter(innen) der Eschweger Klosterbrauerei GmbH und verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
3. Die Eschweger Klosterbrauerei GmbH ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Fall eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen, bei versuchter Manipulation des Gewinnspiels, versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Spielablaufs sowie Bedrohung oder Belästigung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern gegeben.
4. Teilnahmeschluss ist der im jeweiligen Post angegebene Endtermin. Durch das Liken des Gewinnspielbildes bestätigt der Teilnehmer automatisch die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel.
5. Wir weisen darauf hin, dass Meta (Facebook bzw. Intagram) nicht der Veranstalter des Gewinnspiels ist, sondern die Eschweger Klosterbrauerei GmbH. Daher steht Meta (Facebook bzw. Instagram) nicht für Fragen zum Gewinnspiel zur Verfügung. Das Gewinnspiel ist von Meta (Facebook bzw. Instagram) weder gesponsert noch organisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Sollte der Gewinner nicht innerhalb der gesetzten Frist von 30 Tage nach Benachrichtigung auf die Gewinnbenachrichtigung reagiert haben und den Gewinn anerkennen, verfällt der Gewinn ersatzlos.
7. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Preis ist nicht übertragbar.
8. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Eschweger Klosterbrauerei GmbH und ihren Erfüllungsgehilfen grundsätzlich, d.h. insbesondere auch im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers. Die Eschweger Klosterbrauerei GmbH haftet insoweit weder für unmittelbare noch mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn, entgangenes Geschäft, anfallende Kosten und Auslagen – unabhängig davon, ob solche Schäden bereits bei der Anmeldung zu diesem Gewinnspiel absehbar waren oder nicht.
9. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt.
10. Die erhobenen Daten werden im Sinne der Datenminimierung nur für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
11. Social-Media-Gewinnspiel mit Fotos: Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an evtl. hochgeladenen bzw. verlinkten Fotos zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.
Der Teilnehmer räumt uns an dem von ihm verwendeten Foto nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:
• das Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server;
• das Recht, das Foto der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über Facebook und unseren Websites zugänglich zu machen;
• das Recht, das Foto zur Bewerbung unserer Produkte zu nutzen;
• das Recht zur Bearbeitung des Fotos, wobei das Bild nicht verfremdet werden darf.
Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen.
12. Haftung und Freistellung: Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Meta (Facebook bzw. Instagram) von jeder Haftung frei.)
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.